Mietvertrag
Hier kannst Du Dich vorab über den Inhalt des Mietvertrages informieren.
§ 1 – Mieträume
§ 1.1:
Vermietet wird das Jugendhaus Hirschberg am Sportzentrum Leutershausen.
§ 1.2:
Der Vermieter verpflichtet sich bei Übergabe des Mietraums einen Hausschlüssel
und einen Schlüssel für die Elektrik auszuhändigen.
§1.3:
Öffentliche Veranstaltungen im Jugendhaus sind nicht erlaubt, Ausnahmen davon
bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch das Familienbüro.
Die Anbringung von Schildern, Plakaten und dergleichen innerhalb bzw. außerhalb
der Mieträume bedarf der vorherigen Einwilligung des Vermieters.
§ 2 – Mietzeit
Das Jugendhaus wird an den Mieter für die folgende Mietzeit vermietet:
von Datum - Uhrzeit: 13.30 Uhr
bis Datum - Uhrzeit: 13.00 Uhr
Die angegebenen Übergabezeiten (13.00 Uhr/13:30 Uhr) können in Ausnahmefällen
von den Übergabeteams des AK Jugendhauses geändert werden.
Die Nutzung durch den Mieter erfolgt in der oben genannten Veranstaltungszeit.
Nach 22.00 Uhr ist besondere Rücksicht auf die Anlieger zu nehmen.
§ 3 – Mietpreis
§ 3.1:
Der Mietpreis hängt von der Art der Veranstaltung ab:
a) Hirschberger Kindergeburtstage (bis 11 Jahre) | 10,-€ |
b) Klassenfeier (Eltern und Schüler, bis spätestens 22.00 Uhr) oder Hirschberger Vereinsveranstaltungen für Kinder/Jugend: | 30,-€ |
c) Hirschberger Veranstaltungen von Jugendlichen ohne Alkohol bis 22.00 Uhr (bis 27 Jahren) | 30,-€ |
d) Hirschberger Party von Jugendlichen (bis 27 Jahren) | 50,-€ |
e) Veranstaltung von Erwachsenen bzw. „Nichthirschbergern“ | 100,-€ |
Zusätzlich zum Mietpreis fallen die Nebenkosten für Heizung, Strom und Wasser, pauschal an. Verrechnet werden:
für Veranstaltungen nach § 3.1.a 5,- €
für Veranstaltungen nach § 3.1.b und § 3.1.c 10,- €
für Veranstaltungen nach § 3.1.d und § 3.1.e 15,- €
Berechnung:
Hinzu kommt eine Kaution von: 200,- €
§ 4 – Zahlung
Der Mietpreis ist bei Abschluss des Mietvertrages bzw. spätestens 6 Wochen vor
Beginn der Mietzeit zu entrichten. Dies sollte durch Überweisung auf das Konto Gemeinde
Hirschberg a.d.B., IBAN: DE35 6709 2300 0060 2905 04 bei der Volksbank Kurpfalz eG, Verwendungszweck „Miete Jugendhaus und Datum“ erfolgen.
§ 5 – Ausstattung
Alle Räume sind entsprechend den Bedürfnissen von Jugendlichen ausgestattet.
Soweit nichts anderes vermerkt befinden sich die Räumlichkeiten in einwandfreiem
und intaktem Zustand.
Anzahl Art des Raumes und Ausstattung:
1 Aufenthaltsraum
1 Theke (Musikanlage mit Boxen)
2 Kühlschränke
1 Küche mit Spüle, Backofen, Geschirr und Becher für 20 Personen, (eine Induktionskochfeld kann gestellt werden) 20 Stühle, mehrere Tische, 3 Bierzeltgarnituren
1 Abstellraum mit Gasheizung und Sicherungskasten
2 WC
Sonstiges nach Angaben
§ 6 – Kaution
§ 6.1:
Die Kautionszahlung ist Voraussetzung für die Übergabe des Jugendhauses an den
Mieter und spätestens bei der Übergabe des Hausschlüssels an die Vermieterin in
bar zu entrichten.
§ 6.2:
Die Vermieterin zahlt die Kaution bei Mietende an den Mieter zurück. Voraussetzung
ist jedoch, dass der Jugendraum (inklusive Haus- und Elektrikschlüssel) geräumt, mit
vollständigem Inventar (siehe Checkliste) zurückgegeben wird, und sich bei der
Rückgabe in vertragsgemäßem, unbeschädigtem und sauberem Zustand befindet.
§ 6.3:
Die Vermieterin ist berechtigt, die Rückzahlung der Kaution bei Schäden am Mietobjekt
bis zur Klärung aller Umstände und Behebung der Schäden zu verweigern.
§ 6.4:
Entspricht die Sauberkeit der Räume bzw. der Gegenstände in den Räumen nicht
dem Zustand bei Beginn der Mietzeit, kann bei der Schlüsselrückübergabe innerhalb
20 Minuten nachgereinigt werden. Ist dann der Zustand vor Beginn der Mietzeit immer
noch nicht erreicht, kann die Kaution ganz oder anteilig bis 200 € einbehalten werden.
§ 7 – Beendigung der Mietzeit
Die Räumlichkeiten des Jugendhauses sind so zu verlassen wie sie bei Vertragsbeginn
vorgefunden worden sind, d.h. alles (auch Toiletten und Küche) wird vom Mieter
gereinigt und eventuell auftretende Schäden unverzüglich gemeldet. Dazu wird jeweils
vor Beginn und nach Ablauf der Mietzeit eine Begehung der Räumlichkeiten
durchgeführt. Schäden oder Verunreinigungen sind unter § 5 aufzunehmen. Zur Reinigung gehört insbesondere auch das Feuchtdurchwischen der Räumlichkeiten.
§ 8 – Rücktrittsrecht
Den Vertragsparteien steht bei Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen höherer Gewalt
ein Rücktrittsrecht zu. Des Weiteren kann bis zu 6 Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes,
von Seiten des Mieters, ein kostenfreier Rücktritt erfolgen. Bei späteren
Rücktritten wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe des jeweiligen Mietpreises fällig.
§ 9 – Haftung
§ 9.1:
Die Gemeinde Hirschberg oder deren Bedienstete übernehmen keine Haftung für
Sach- und/oder Personenschäden die während der Mietzeit dem Mieter selbst, den
Besuchern der Veranstaltung oder Dritten entstehen. Der Mieter stellt die Gemeinde
Hirschberg diesbezüglicher Haftpflichtansprüche frei. Davon unberührt bleibt die Haftung
nach § 836 BGB.
§ 9.2:
Der Mieter haftet für alle Schäden die der Gemeinde an den überlassenen Räumen,
Einrichtungsgegenständen, technischen Anlagen und Geräten entstehen. Insbesondere
hat der Mieter für den ordnungsgemäßen Verschluss der Mieträume zu sorgen.
Vor dem Jugendhaus und dem Sportgelände wird kein Winterdienst von der Gemeinde
Hirschberg durchgeführt.
§ 10 – Hausrecht
Während der Vertragsdauer liegt das Hausrecht beim Mieter. Der Mieter ist an die
Hausordnung gebunden. Die Weisungs- bzw. Zutrittsbefugnis der Mitarbeiter/innen
des Familienbüros und Bediensteten der Gemeinde bleibt weiterhin bestehen. Diese
sind berechtigt die Veranstaltung abzubrechen, wenn der Mieter gegen Bestimmungen
dieses Vertrages oder deren Anweisungen verstößt, Sach- und Personenschäden
zu befürchten oder bereits entstanden sind. Bei einem Veranstaltungsabbruch
entstehen keine Schadensersatzansprüche des Mieters.
§ 11 – Flucht- und Rettungswege
Die Flucht- und Rettungswege sind während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.
§ 12 – Müllentsorgung
Der Mieter hat für die gesamte Müllentsorgung selbst Sorge zu tragen. Auch der anfallende Müll im Außenbereich ist von diesem zu entfernen und zu entsorgen. Insbesondere der öffentliche Skate- und Inlinehockeyplatz muss bei über die Nacht gehenden Veranstaltungen bis spätestens morgens 9.00 Uhr besenrein gereinigt sein.
§ 13 – Hausordnung
Eine separate Hausordnung liegt als Anlage diesem Mietvertrag bei.
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