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Kaution

Voraussetzung für die Übergabe des Jugendhauses ist die Zahlung einer Kaution in Höhe von 200,00 €. Diese ist bei Übergabe des Hauses in bar zu entrichten.

Die Kaution wird bei Mietende zurückgezahlt. Voraussetzung ist jedoch, daß sich das Haus in geräumtem, unbeschädigtem und sauberen Zustand befindet und das Inventar vollständig zurückgegeben wurde.

Bei Beschädigungen kann die Kaution bis zur Klärung der Umstände bzw. der Behebung der Schäden einbehalten werden.

Entspricht die Sauberkeit der Räume bzw. der Gegenstände in den Räumen nicht dem Zustand bei Beginn der Mietzeit, kann bei der Schlüsselübergabe innerhalb 20 Minuten nachgereinigt werden. Ist der Zustand vor Beginn der Mietzeit immer noch nicht erreicht, fällt eine Endreinigungsgebühr, anteilig von bis zu 200,00 € (Kautionsbetrag), an.